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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)



Benjamin Strobel GmbH 
Schützenbühl Str. 83
70435 Stuttgart

Mobil: 0151 2359 6300
E-Mail: benjamin@elektro-str.de
Homepage: www.elektro-str.de

Geschäftsführer: Benjamin Strobel
Amtsgericht Stuttgart, HRB 804301
USt-IdNr.: DE461344750


§ 1 Geltungsbereich


(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen (insbesondere Elektroinstallations-, Wartungs-, Reparatur- und Prüfarbeiten) zwischen der Benjamin Strobel GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss


(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.

(3) Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Sich im Laufe der Arbeiten abzeichnende Kostenüberschreitungen von mehr als 15 % werden dem Auftraggeber unverzüglich angezeigt.

§ 3 Preise


(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Ist kein Festpreis vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand (Arbeitszeit, Material, Fahrtkosten) gemäß der jeweils gültigen Preisliste des Auftragnehmers.

(3) Anfahrtskosten, Wartezeiten, die der Auftraggeber zu vertreten hat, sowie vom Auftraggeber gewünschte Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.

(4) Bei Notdienst-, Wochenend-, Feiertags- oder Nachteinsätzen gelten die vereinbarten bzw. ausgewiesenen Zuschläge.

§ 4 Zahlungsbedingungen


(1) Rechnungen sind innerhalb von **14 Tagen nach Rechnungszugang** ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Skonto wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, **angemessene Abschlagszahlungen** entsprechend dem Wert der jeweils erbrachten Leistungen zu verlangen (§ 632a BGB). Bei größeren Aufträgen kann eine Anzahlung in Höhe von bis zu 30 % des Auftragswertes vor Arbeitsbeginn verlangt werden.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens (z. B. Mahn- und Inkassokosten) bleibt vorbehalten.

(4) Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder werden Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit ernsthaft in Frage stellen, ist der Auftragnehmer berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und laufende Arbeiten bis zur Zahlung einzustellen.

(5) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Eigentumsvorbehalt


(1) Gelieferte Materialien und eingebaute Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht durch Einbau wesentlicher Bestandteil des Gebäudes geworden sind.

(2) Soweit der Eigentumsvorbehalt durch Einbau erlischt, tritt der Auftraggeber bereits jetzt seine aus einer etwaigen Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes sicherungshalber an den Auftragnehmer ab (gilt gegenüber Unternehmern).

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers


(1) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Arbeiten zum vereinbarten Termin ungehindert begonnen und durchgeführt werden können (insbesondere Zugang zu den Räumen, Strom- und ggf. Wasseranschluss, erforderliche Genehmigungen).

(2) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unaufgefordert über ihm bekannte Besonderheiten der elektrischen Anlage sowie über verdeckt liegende Leitungen, soweit ihm Pläne oder Kenntnisse vorliegen.

(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen dadurch Wartezeiten oder zusätzliche Anfahrten, kann der Auftragnehmer den hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert berechnen.

§ 7 Ausführungsfristen


(1) Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Ereignisse höherer Gewalt, Lieferengpässe bei Material, behördliche Maßnahmen oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern die Ausführungsfrist angemessen.

§ 8 Abnahme


(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werkleistung nach Fertigstellung abzunehmen, sofern sie nicht wesentliche Mängel aufweist.

(2) Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist (§ 640 Abs. 2 BGB), oder wenn er die Anlage in Benutzung nimmt.

(3) Mit der Abnahme wird die Schlussrechnung fällig und die Gefahr geht auf den Auftraggeber über.

§ 9 Gewährleistung / Mängelrechte


(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen.

(2) Der Auftragnehmer hat zunächst das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung nach seiner Wahl). Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Auftraggeber mindern oder — bei erheblichen Mängeln — vom Vertrag zurücktreten.

(3) Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf unsachgemäße Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter, normale Abnutzung, fehlerhafte Bedienung oder vom Auftraggeber beigestelltes Material zurückzuführen sind.

(4) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für Arbeiten, die nicht an einem Bauwerk erbracht werden, ein Jahr ab Abnahme; gesetzliche Mindestfristen bleiben unberührt.

§ 10 Haftung


(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 11 Kündigung / Stornierung durch den Auftraggeber


(1) Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Fertigstellung ohne wichtigen Grund (§ 648 BGB), kann der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung verlangen, abzüglich ersparter Aufwendungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, pauschal **10 % der auf den noch nicht erbrachten Teil entfallenden Vergütung** zu verlangen; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Anspruch zusteht.

(2) Bereits erbrachte Leistungen sowie bestelltes und nicht anderweitig verwendbares Material sind in jedem Fall zu vergüten.

(3) Vereinbarte Termine, die der Auftraggeber nicht mindestens 24 Stunden vorher absagt, können mit dem entstandenen Aufwand (insbesondere Anfahrt und Ausfallzeit) in Rechnung gestellt werden, sofern der Auftraggeber die Absage zu vertreten hat.

§ 12 Verbraucherinformationen


(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung wird gesondert erteilt. *(Wichtig: Muster-Widerrufsbelehrung beilegen, sonst drohen erhebliche Nachteile!)*

(2) Hinweis nach § 36 VSBG: Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. *(Alternativ: Teilnahmebereitschaft erklären.)*

§ 13 Schlussbestimmungen


(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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Stand: 11. Juni 2026
Benjamin Strobel GmbH, Schützenbühl Str. 83, 70435 Stuttgart